Engagement. Beteiligung. Zukunft gestalten.
Der ländliche Raum lebt vom Engagement vieler. Doch die Rahmenbedingungen verändern sich: Mehr Kooperation, neue Beteiligungsformen, wachsende Unsicherheiten – es ist Zeit, gemeinsam nach vorn zu denken.
Werkraum Zukunft bringt Menschen aus Dörfern und Städten auf dem Land, Förderinstitutionen, Zivilgesellschaft, Kommunen, Politik und Wissenschaft zusammen. Zwei Tage voller Austausch, Inspiration und Praxiswissen – rund um die Zukunft von Engagement, Beteiligung und Förderung im ländlichen Raum.
Veranstaltung: Werkraum Zukunft: AllerEngagiertesLand
Ort: HALLE 14 – Zentrum für zeitgenössische Kunst
Spinnereistraße 7
04179 Leipzig
Datum: 25. – 26. September 2025
Veranstalter: Aller.Land – gemeinsam gestalten. Strukturen stärken
(umgesetzt durch Projekteure bakv gGmbH),
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Stand: 02. September 2025
Im Zentrum der Veranstaltung Werkraum Zukunft: AllerEngagiertesLand stehen Austausch und Inspiration. In diesem Rahmen ist den Veranstaltern eine respektvolle und angenehme Atmosphäre sehr wichtig, die einen offenen Austausch, produktive Diskussionen und eine nachhaltige Vernetzung untereinander ermöglicht. Grundlage dafür ist ein diskriminierungsfreies Miteinander, gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
(1) Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes erkennt der Besucher diese Veranstaltungsordnung als verbindlich an.
(2) Im Falle von Verstößen gegen die nachstehende Veranstaltungsordnung behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
(3) Der Geltungsbereich der nachstehenden Veranstaltungsordnung umfasst die angemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten der HALLE 14 — Zentrum für zeitgenössische Kunst, des ENK6, des ICZ, des Laden für Nichts, sowie den Workshopraum von Boesner, das Stromhäuschen der Coloured Fields GmbH und die dazugehörigen Außenflächen.
Ziel der Veranstaltungsordnung ist es, die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten sowie eine angenehmen Veranstaltungsatmosphäre zu schaffen.
(1) Den Veranstaltern steht im Rahmen des Veranstaltungsortes das alleinige Hausrecht zu. Während der Veranstaltung wird das Hausrecht durch die Veranstalter und/oder den von den Veranstaltern beauftragten Drittenausgeübt.
(2) Das Personal der Veranstalter und von ihnen für die Veranstaltung beauftragte Dritte sind berechtigt, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die dem störungsfreien Ablauf der Veranstaltung dienlich sind.
(1) Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass die Veranstaltung nicht gestört wird, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert, belästigt oder diskriminiert wird.
(2) Jede Besucherin und jeder Besucher hat den Anordnungen der Ordnungsbehörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen, dem Personal der Veranstalter sowie von den Veranstaltern beauftragte Dritte Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Veranstaltungsort und auch vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
(3) Teilnehmende sind herzlich eingeladen, ihre persönlichen Eindrücke der Veranstaltung festzuhalten und auch in den sozialen Medien zu teilen. Bei Bild‑, Film- und Tonaufnahmen sind die Persönlichkeitsrechte von darauf erkennbaren Personen zu berücksichtigen. Die Veranstalter behalten sich vor, wo notwendig, Aufnahmen gänzlich zu untersagen.
(1) Die Besucherinnen und Besucher haben unentgeltlichen Eintritt zu dieser Veranstaltung.
(2) Das Betreten und der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgen auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Privateigentum. Die Veranstalter haften insbesondere nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden.
(3) Personen kann die Teilnahme an und/oder der Zutritt zu dieser Veranstaltung verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung (z.B. wegen Überfüllung) dem Zutritt entgegenstehen.
(4) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
(5) Besucherinnen und Besucher, die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören und/oder verbotene Gegenstände mit sich führen wird der Zutritt zu dieser Veranstaltung verweigert bzw. werden diese Personen der Veranstaltung verwiesen.
(6) Das Mitführen von gefährlichen, und im Hinblick auf einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung unzulässigen Gegenständen ist verboten.
(7) Die Veranstalter sind befugt, gegen gewaltverherrlichende oder rassistische Äußerungen oder sonstiges Verhalten, mit welchem Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Zuwiderhandlungen können mit einem Hausverbot geahndet werden. Die Veranstalter behalten sich zudem vor, Personen, die in der Vergangenheit durch erhebliche Störungen, Gewaltverherrlichung oder Einschüchterungsversuche aufgefallen sind, den Zugang zur Veranstaltung zu verwehren.
(8) Besucherinnen und Besucher, die Kennzeichen und Propagandamaterial mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten mitführen oder verwenden, erhalten keinen Zutritt zum Veranstaltungsort. Auch deren Verbreitung ist verboten.
(9) Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen, werden zu dieser Veranstaltung nicht zugelassen oder von dieser ausgeschlossen und können vom Veranstaltungsort und auch vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
(10) Soweit eine Person nach § 4 und § 5 dieser Veranstaltungsordnung nicht zu dieser Veranstaltung zugelassen, ausgeschlossen oder verwiesen wird besteht kein Anspruch auf Erstattung etwaiger Kosten, die der verwiesenen Person aufgrund der gewollten Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind.
(1) Als Verstoß gegen diese Veranstaltungsordnung können auch Verhaltensweisen geahndet werden, die im Rahmen dieser Veranstaltungsordnung nicht ausdrücklich beschrieben werden, aber ihrem Sinn und Zweck, mithin dem Ziel einer störungsfreien Durchführung der Veranstaltung, erkennbar entgegenstehen.
Die Veranstalter.
Interaktiv & kreativ – durch Ideen-Findung und Echt‑Erfahrung
Praxisrelevant & analytisch – mit Tools für den Arbeitsalltag
Netzwerkstark & persönlich – bis zu 190 Partnerregionen zum Kennenlernen
Individuell & unterstützend – Beratung nach Maß
Veranstaltungsort:
HALLE 14 – Zentrum für zeitgenössische Kunst
Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig
Informationen zur Anreise haben wir hier zusammengestellt.
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